Fragen an das BAG bezüglich deren FakeNews Monitoring

Ich habe kürzlich das BAG bezüglich des Fake News Monitoring angeschrieben und hier die Antworten dazu:

Frage: · Können Sie bestätigen dass Sie als Bundesbehörde ein Fake News Monitoring bzw. eine Überwachung für angebliche Fake News eingerichtet haben?

Antwort: Das BAG beobachtet die Medienberichterstattung und medial verbreitete Informationen zu gesundheitspolitischen Themen allgemein, genauso wie aktuell diskutierte Themen und Entwicklungen hinsichtlich Covid-19.

Frage: · Nach welchen Kriterien stellen Sie fest ob eine Nachricht Falsch bzw. fake ist oder nicht?

Antwort: Das Medienmonitoring beinhaltet keine Feststellung von richtigen oder falschen Inhalten. Das BAG stützt sich auf wissenschaftliche Grundlagen und Evidenzen bei der Entwicklung von Strategien, Massnahmen und Empfehlungen.

Frage: · Welches Ziel wird mit diesem Monitoring verfolgt?

Antwort: Das Medienmonitoring dient der Beobachtung. Mit einem Medienmonitoring erhält das BAG eine Übersicht über die täglichen Medieninhalte. Dies ermöglicht es uns auch, aktuell diskutierte Issues, virale Themen oder zweifelhafte Informationen zu erfassen und gegebenenfalls darauf zu reagieren.

Frage: · Sollte Ihre Behörde zu dem Schluss gelangen dass eine oder mehrere Nachrichten Falsch sind, welche Schritte werden von Ihrer Seite dann konkret unternommen?

Antwort: Glaubwürdige und wissenschaftlich fundierte Informationen sind eine wichtige Voraussetzung für einen selbstbestimmten Impfentscheid. Um Falschinformationen richtig zu stellen, prüft und implementiert das BAG laufend Massnahmen auf verschiedenen Kommunikationskanälen.

Frage: · Sollten Sie als Behörde eine oder mehrere Nachricht fälschlicherweise als Fake News einstufen, würden Sie bei einem solchen Fehler die damit verbunden Verantwortung bzw. auch die Haftung übernehmen?

Antwort: Vgl. Antwort auf die vorhergehende Frage.

Frage: · Wie begegnen Sie der Aussage dass dieses Fake News Monitoring als staatliche verifizierung der einzigen Wahrheit interpretiert wird?

Antwort: Das BAG kann dieser Aussage nicht zustimmen. Das BAG stützt sich auf wissenschaftliche Grundlagen und Evidenzen bei der Entwicklung von Strategien, Massnahmen und Empfehlungen.

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